AngG § 29
Ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer Anspruch auf Kündigungsentschädigung nach § 29 AngG hat, hängt davon ab, inwieweit ihm bei ordnungsgemäßer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vertragsmäßige Ansprüche auf das Entgelt zugestanden wären. Für den Zeitraum, in dem eine Arbeitnehmerin Wochengeld nach den Bestimmungen des ASVG bezog, hat sie daher keinen Anspruch auf diese Entschädigung.