EStG: § 3 Z 26
Ab 1. 7. 1983 ist die Zinsenersparnis bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen, soweit das Darlehen S 100.000 jährlich übersteigt, nur mit 6 % (gegenüber bisher 8 %) anzusetzen.
EStG: § 3 Z 26
Ab 1. 7. 1983 ist die Zinsenersparnis bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen, soweit das Darlehen S 100.000 jährlich übersteigt, nur mit 6 % (gegenüber bisher 8 %) anzusetzen.