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Urheberrechtsschutz für Computerprogramme?

WirtschaftsrechtRobert DittrichRdW 1983, 39 Heft 2 v. 1.2.1983

1970 habe ich mich im österr rechtswissenschaftlichen Schrifttum als erster mit der Frage beschäftigt, ob Computerprogramme Werke iSd UrhG sind, wenn im Einzelfall das Merkmal der Eigentümlichkeit gegeben ist1)1)Elektronische Datenverarbeitung und Urheberrecht, ÖBl 1970, 1 mit weiteren Nachweisen aus dem ausländischen Schrifttum.. Ich habe diese Frage damals bejaht. Von einer kurzen rechtspolitischen Äußerung abgesehen2)2)S FN 7., war es hiezu im österr rechtswissenschaftlichen Schrifttum seitdem still. Es ist auch keine österr Entscheidung zu dieser Frage bekannt geworden, woraus wohl der Schluß gezogen werden muß, daß es überhaupt keine gibt3)3)Wichtiges ausländisches Schrifttum seit Abschluß meiner in FN 1 genannten Arbeit: Ulmer, Elektronische Datenbanken und Urheberrecht (1971); Brutschke, Urheberrecht und EDV (1972); Kolle, Der Rechtsschutz von Computerprogrammen aus nationaler und internationaler Sicht, GRUR 1973, 611 und 1974, 7; Kolle, Schutz der Computerprogramme, GRUR Int 1974, 130; Kolle, Urheberrechtliche Probleme der Dokumentation, in Informationsrecht und Informationspolitik 1976, 238; Zahn, Urheberrecht und Computer-Programme - Versuch einer Bestandsaufnahme, GRUR 1978, 215; Sieber, Urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Erfassung der unbefugten Softwarebenutzung, BB 1981, 1550; Wittmer, Der Schutz von Computersoftware - Urheberrecht oder Sonderrecht? (1981); Haberstumpf, Zur urheberrechtlichen Beurteilung von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen, GRUR 1982, 144; Ulmer - Kolle, Der Urheberrechtsschutz von Computerprogrammen, GRUR Int 1982, 489; Haberstumpf, Computerprogramme und Algorithmus, Ufita (1983) 221..

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