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Verrechnung des Freibetrages beim Veräußerungsgewinn

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1983, 31 Heft 1 v. 1.1.1983

EStG § 24 Abs 4

Trifft bei einem Betrieb im Veranlagungszeitraum ein laufender Verlust und ein Veräußerungsgewinn zusammen, ist zunächst der Veräußerungsgewinn um den Freibetrag nach § 24 Abs 4 EStG zu kürzen und erst dann ein Ausgleich mit dem laufenden Verlust herbeizuführen.

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