EStG §§ 2, 24
Werden Anteile am Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers rückwirkend auf den Stichtag einer Einbringung nach Art III StruktVG verschenkt, ist der Veräußerungsgewinn mangels Entstehung einer Mitunternehmerschaft dem Einzelunternehmer zur Gänze zuzurechnen.