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Teaser: Paradigmenwechsel im Umweltstrafrecht durch Umsetzung der RL 2024/1203/EU?

Sonderbeilage: Umwelt und TechnikBeitragAufsatzLaura Baumgartner-Viechtbauer, Bernd WiesingerRdU-UT 2026/7RdU-UT 2026, 20 - 22 Heft 2 v. 1.4.2026

Am 30. 4. 2024 wurde die RL (EU) 2024/1203 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. 4. 2024 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (FN ) im Amtsblatt der EU kundgemacht. Sie ersetzt die RL 2008/99/EG , (FN ) mit der erstmals unionsweit einheitliche Vorgaben im Bereich des Umweltstrafrechts geschaffen wurden, sowie die aufgrund ihres Schwerpunkts auf Meeresverschmutzung für Österreich weniger relevante RL 2009/123/EG . (FN )Die Umweltstrafrecht-RL ist von den MS in nationales Recht umzusetzen. (FN ) Dieser Beitrag gibt einen Kurzüberblick über die Beweggründe dieser Novellierung und die damit verbundenen wesentlichen Neuerungen. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den einzelnen Neuerungen und dem Stand des Umsetzungsverfahrens in nationales Recht folgt sodann in den nächsten Ausgaben.

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