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Zivilrechtliche Aspekte von Solaranlagen im Eigeninteresse eines Wohnungseigentümers

Sonderbeilage: Umwelt und TechnikBeitragAufsatzMaurizio-Damiano StoisserRdU-UT 2025/10RdU-UT 2025, 29 - 34 Heft 4 v. 6.8.2025

Der Ausbau erneuerbarer Energie, insb auch von Solaranlagen, wird auf europäischer und nationaler Ebene aktiv gefördert. Wohnungseigentümer (WEer), die ein Interesse an der Anbingung einer eigenen Solaranlage haben, profitieren von gesetzlichen Erleichterungen, die ua dann greifen, wenn eine notwendige Einigung mit den anderen WEern nicht erzielt werden kann. Zu nennen ist hier etwa die Anbringung von PV-Anlagen am Balkon/an der Terrasse zur Versorgung des Wohnungseigentumsobjekts (WE-Objekts). Daneben besteht die Möglichkeit, für gewisse Fälle eine an sich notwendige Zustimmung zu fingieren (Zustimmungsfiktion). Für Solaranlagen, die nicht von den genannten Erleichterungen erfasst werden, gelten weiterhin die allgemeinen Voraussetzungen (insb Verkehrsüblichkeit oder wichtiges Interesse), die von der Rspr (bisher) eher streng ausgelegt wurden. In den Gesetzesmaterialien und im Schrifttum zeigen sich aber erste Ansätze, die zu einer Lockerung dieser Kriterien führen könnten. Es bleibt abzuwarten, ob die Rspr diese aufgreift.

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