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Energiespeicher im Anlagenrecht - ein "blinder Fleck" der Energiewende?

Sonderheft: Umwelt und TechnikSchwerpunkt 12. Grazer EnergierechtstagAufsatzWilhelm Bergthaler, Caroline WeißRdU-UT 2024/20RdU-UT 2024, 78 - 84 Heft 6a v. 3.12.2024

Ohne Energiespeicher - keine Energiewende! Trotz der essentiellen Bedeutung, die Energiespeicher für die Transformation der Energiewirtschaft haben, verfügen wir weder über ein eigenständiges Anlagenrecht noch eine etablierte Regelungstechnik, die den Besonderheiten der verschiedenen Technologien Rechnung trägt. Die Regelungen sind vielmehr auf viele Ebenen und Materien verstreut; kohärente Strukturen sind auf den ersten Blick kaum zu erkennen. Das wirft die Frage auf: Wurden Energiespeicher bei den Rechtsakten für den Ausbau der erneuerbaren Energien, die primär auf Erzeuger fokussieren, übersehen? Sind sie ein "blinder Fleck" der Energiewende? Eine Analyse der verschiedenen Reglungskomplexe, wie sie in diesem Beitrag versucht wird, zeigt, dass im geltenden Recht taugliche, allerdings ausbaufähige Ansatzpunkte für ein - zur Beschleunigung der Transformation - privilegiertes Genehmigungsregime für Energiespeicher vorhanden sind. Zugleich werden Kriterien sichtbar, an denen sich die weitere Rechtsentwicklung orientieren kann.

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