Seit Beginn der Liberalisierung des Elektrizitätsmarkts bildet die sog "Allgemeine Anschlusspflicht" der Verteilernetzbetreiber einen der Grundpfeiler dieses regulierten Markts. Dadurch soll einerseits die freie Lieferantenwahl gewährleistet werden, va aber sichergestellt werden, dass jeder Entnehmer oder Einspeiser ein Recht darauf hat, von der allgemeinen Stromversorgung zu profitieren. In Zeiten von Netzengpässen, insb aufgrund der Zunahme erneuerbarer Energiequellen (va PV und Windstrom), stellt sich jedoch die Frage, wie dies rechtlich einzuordnen ist, wenn Verteilernetzbetreiber auf mangelnde Anschlusskapazitäten hinweisen. Der Beitrag geht auf ein Spannungsfeld zwischen technischer Unmöglichkeit und rechtlicher Gebotenheit ein.

