Die im Jahr 2023 erfolgte Novelle des UVP-G wirft mehrere Rechtsfragen auf, die im vorliegenden Beitrag erörtert werden. Teil 1 beschäftigt sich mit der Standortwahl von Windkraftanlagen und dem Bodenschutzkonzept, Teil 2 mit Verfahrensstrukturierung und Unionsrechtskonformität, den Vorhaben der Energiewende sowie Industrie- oder Gewerbeparks und Städtebauvorhaben.
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