Art 133 Abs 4 B-VG; § 34 Abs 1 VwGG; §§ 30, 34 Abs 1 WRG 1959
Das öffentliche Interesse an einer Trinkwasserversorgung mit reinem Wasser ist grundsätzlich auch bei einer bloß geringen Anzahl von Versorgten als gegeben anzusehen.
Art 133 Abs 4 B-VG; § 34 Abs 1 VwGG; §§ 30, 34 Abs 1 WRG 1959
Das öffentliche Interesse an einer Trinkwasserversorgung mit reinem Wasser ist grundsätzlich auch bei einer bloß geringen Anzahl von Versorgten als gegeben anzusehen.
