Aufgrund ihrer hohen Energie- und Leistungsdichte haben sich in den letzten Jahren Lithium-Ionen-Batterien (LIB) als konventionelle Antriebsform von Elektrofahrzeugen in der Automobilindustrie durchgesetzt. Dabei stellt jedoch eine wesentliche Herausforderung der weitgehend noch nicht standardisierte Umgang mit den gebrauchten Antriebsbatterien dar, sobald diese ihre geforderte Leistungsfähigkeit für den Fahrbetrieb verloren haben (End-of-First-Life). Eine für die Kreislaufwirtschaft vorteilhaftere Alternative gegenüber traditionellen Verwertungsmethoden, wie der stofflichen Verwertung, bietet dabei die Weiternutzung der LIB in sog Second-Life-Anwendungen (zB stationäre Energiespeicher oder mobile Flurförderfahrzeuge). Der Beitrag setzt sich mit ausgewählten Aspekten des rechtlichen Rahmens für die Second-Life-Nutzung auseinander und zeigt summarisch die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen auf.

