Wussten Sie, dass nur wenige Meter neben dem goldenen Johann-Strauss-Denkmal im Wiener Stadtpark ein weiteres - jedoch weniger bekanntes - Denkmal steht? Nur wer genau hinsieht, kann am 25 m hohen japanischen Schnurbaum die Plakette "Wiener Naturdenkmal" erkennen.Das Naturdenkmal führt ein Schattendasein, nicht nur in tatsächlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht. Der Beitrag setzt sich mit dem Begriff, der kompetenzrechtlichen Einordnung und den Kriterien des Naturdenkmals sowie mit dem Verfahren der Naturdenkmalerklärung in den Bundesländern auseinander.

