Aus Klimaschutzgründen haben Bund und Länder Gesetze beschlossen, die den Einbau von Öl- und Kohleheizkesseln in Neubauten untersagen. Bereits bestehende Öl- und Kohleheizkessel sollen nach dem aktuellen Regierungsprogramm ab 2035 verboten werden. Ab 2025 soll der Bannstrahl auch Gasheizkessel in Neubauten treffen. Diese Vorhaben werfen eine Reihe verfassungsrechtlicher Probleme auf, die im Beitrag untersucht werden.

