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Verhältnismäßigkeit von Restwasservorschreibungen für Wasserkraftanlagen vor dem Hintergrund des Klimawandels

Sonderbeilage: Umwelt und TechnikAufsatzBerthold Lindner, Regina Petz-GlechnerRdU-UT 2022/2RdU-UT 2022, 4 - 8 Heft 1 v. 11.2.2022

In jüngerer Vergangenheit treten Beh vermehrt an Wasserkraftwerksbetreiber heran, um die Restwasservorschreibungen bestehender Kraftwerke innerhalb der Bewilligungsfrist erstmalig vorzuschreiben oder zu erhöhen. Sollte dies nicht freiwillig erfolgen, werden idR Verfahren nach § 21a WRG angedroht.Durch die Erhöhung der Restwasserabgabe wird die Wirtschaftlichkeit vieler Kraftwerke in Frage gestellt. Dies va vor dem Hintergrund, dass bei zahlreichen Kraftwerken in Zukunft noch ergänzend Fischaufstiegshilfen zu errichten wären und die Restwasserabgaben in einem zweiten Schritt auch noch einer Dynamisierung unterzogen werden müssten. Diese Schritte stehen jedenfalls im Zuge von Wiederverleihungsverfahren an, vor deren Durchführung eine Anpassung an den Stand der Technik (und damit eine Erhöhung der Restwasserabgaben und Errichtung von Fischaufstiegshilfen) zu erfolgen hätte. Mögliche weitere Vorschreibungen sind mit der 3. Planungsperiode der WRRL zu erwarten.

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