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Die Ausnahme bestehender Netzanschlussverhältnisse vom Anschlussrecht des Netzbetreibers

Sonderbeilage: Umwelt und TechnikAufsatzElisabeth Poltschak, Paul OberndorferRdU-UT 2021/26RdU-UT 2021, 112 - 120 Heft 6 v. 1.12.2021

Die Verteilernetzbetreiber haben prinzipiell ein Recht zum Anschluss aller Endverbraucher und Erzeuger an ihr Verteilernetz. Ausgenommen sind Direktleitungen und bestehende Netzanschlussverhältnisse. Über das Bestehen des Anschlussrechts entscheiden die Landesregierungen unter der nachprüfenden Kontrolle der Landesverwaltungsgerichte. Der Beitrag erörtert die Ausnahme zugunsten bestehender Netzanschlussverhältnisse und Rechtswege, auf denen der Netzbetreiber sein Anschlussrecht gegebenenfalls durchsetzen kann.

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