Im Bereich der Marktprämienförderung für Energiegemeinschaften erfuhr das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) (FN ) im letzten Moment eine bemerkenswerte Änderung. Maximal 50 % des innerhalb einer Energiegemeinschaft produzierten Stroms können durch Marktprämie gefördert werden. Welche weitreichenden Auswirkungen diese Begrenzung der förderbaren Strommenge im Lichte des Unions- und Verfassungsrechts hat, wird in diesem Beitrag erörtert.

