Die COVID-19-Pandemie hat einen globalen Angebots- und Nachfrageschock ausgelöst und damit viele Industriebetriebe zur zeitweisen Stilllegung ihrer Anlagen gezwungen. Dies kann zu einer geringeren Zuteilung von Emissionszertifikaten führen. Das Emissionshandelsrecht kennt eine Reihe von Möglichkeiten, um diese pandemiebedingten Sondereffekte auszugleichen und damit Fehlallokationen zu verhindern.
Schlagwörter:

