Über den 113 km langen Neubau einer Höchstspannungsleitung vom Umspannwerk Salzburg zum Netzknoten Tauern als Bestandteil der 380-kV-Salzburgleitung hat der VwGH mit Erk v 15. 10. 2020, Ro 2019/04/0021 ua, durch Abweisung aller Revisionen als unbegründet entschieden. Damit ist die Fortführung der Bauarbeiten durch die Austrian Power Grid AG (APG) und die Salzburg Netz GmbH gesichert und der UVP-Konsens für dieses Vorhaben nicht weiter anfechtbar. In seinem 295(!) Seiten umfassenden Erk hat der VwGH einige wichtige, über den Anlassfall hinausgehende Aussagen getroffen und dabei auch Klarstellungen zu seiner Fragen aufwerfenden Vorjudikatur vorgenommen.

