Die Genehmigungspflicht und die Genehmigungsfähigkeit ausländischer Direktinvestitionen ist in den Mitgliedstaaten der EU sehr unterschiedlich geregelt. Die neue Screening-VO (VO [EU] 2019/452) gibt einen europäischen Rahmen vor. Dieser regelt auch einen Kooperationsmechanismus, der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission die Möglichkeit gibt, sich einzubringen.

