vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baubeginn bei UVP-Vorhaben

Sonderbeilage: Umwelt und TechnikAufsatzBernhard RaschauerRdU-UT 2019/10RdU-UT 2019, 30 - 34 Heft 4 v. 1.8.2019

Eine behördliche Genehmigung verleiht das Recht, mit der Realisierung des Vorhabens zu beginnen. Ein rezentes Erk hat Zweifel geweckt, ob das bei UVP-Vorhaben anders zu sehen ist.

Schlagwörter:

Genehmigungskonzentration; Zwangsrechte; Ausgleichsmaßnahmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!