Eine behördliche Genehmigung verleiht das Recht, mit der Realisierung des Vorhabens zu beginnen. Ein rezentes Erk hat Zweifel geweckt, ob das bei UVP-Vorhaben anders zu sehen ist.
Schlagwörter:
Genehmigungskonzentration; Zwangsrechte; Ausgleichsmaßnahmen.

