Die Errichtung von mobilen Behausungen im Grünland unterliegt rechtlichen Grenzen, die in Oberösterreich insbesondere im NSchG und in der BauO gesteckt sind. Überraschenderweise stellen sich aus Sicht des Landschaftsschutzes die baurechtlichen Voraussetzungen für ein derartiges Vorhaben teilweise als strenger heraus als diejenigen nach dem NSchG.

