"Aber der praktische Satz gilt doch: Du kannst, denn du sollst." (Friedrich Schiller (FN 1))
Gehen wir davon aus, dass dies alles aus gutem Willen geschieht: aus der Sorge um die Einhaltung des Rechts und die Wahrung der rechtlich geschützten Güter - sowie aus der erzieherischen Einsicht, dass Normen von den Adressaten nur ernst genommen werden, wenn sie mit Sanktionen bewehrt sind.

