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Was wir kennen und können müssen (sollten): Verwaltungsstrafen im Umweltrecht

Sonderbeilage: Umwelt und TechnikEditorialAufsatzWilhelm BergthalerRdU-UT 2019/3RdU-UT 2019, 9 - 10 Heft 2 v. 11.4.2019

"Aber der praktische Satz gilt doch: Du kannst, denn du sollst." (Friedrich Schiller (FN 1))

Gehen wir davon aus, dass dies alles aus gutem Willen geschieht: aus der Sorge um die Einhaltung des Rechts und die Wahrung der rechtlich geschützten Güter - sowie aus der erzieherischen Einsicht, dass Normen von den Adressaten nur ernst genommen werden, wenn sie mit Sanktionen bewehrt sind.

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