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Bloßes Informationsschreiben verfügt über keine Bescheidqualität; Antragsrecht für Umweltorganisationen auf Verordnungserlassung

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2024/18RdU-LSK 2024, 115 - 116 Heft 3 v. 31.5.2024

Voraussetzung für die Qualifikation eines Verwaltungsakts als Bescheid ist, dass es im Willen des Organs liegt, den Akt in Ausübung der hoheitlichen Gewalt zu setzen, und das Organ diesen Willen entsprechend zum Ausdruck bringt (vgl VwGH 6. 9. 1995, 95/12/0195, mwN).

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