Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung
BGBl II 2026/11
Diese V gilt für betriebsbedingte und baubedingte Schallimmissionen von Bundesstraßenvorhaben. Mit der Nov wurden die Anl 1, die ÖAL-Richtlinie Nr 28, und Anl 2, Berechnung von Schallemissionen und Lärmschutz, Auszug aus RVS 04.

