Zweites Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetz
LGBl-T 2025/72
Das G dient ua der Umsetzung von Unionsrecht. Mit G v 2. 10. 2024 über Anpassungen der Tir Landesrechtsordnung zum Zweck der Erleichterung des Ausbaus von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erstes Tir Erneuerbaren AusbauG) wurden die Art 16, 16b, 16c, 16d, 16e und 16 f der RED III-RL umgesetzt.

