Krnt Abfallwirtschaftsordnung 2004 - K-AWO
LGBl-K 2025/47
Die Nov diente der Anpassung an die neue Rechtslage hinsichtlich Informationsfreiheit: Bisher war vorgesehen, dass Aufsichtsorgane auch nach dem Erlöschen der Bestellung zum Aufsichtsorgan zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit als Aufsichtsorgane bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet werden.

