Mit U v 10. 9. 2025, T-625/22, hat das EuG die Nichtigkeitsklage Österreichs gegen die Einbeziehung von Kernenergie und Gas in die EU-Taxonomie vollständig abgewiesen. Die TaxonomieVO (VO [EU] 2020/852) schafft den Rahmen für ein einheitliches Klassifizierungssystem ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten in der EU, während die delegierten VO der EK die darin vorgesehenen technischen Bewertungskriterien konkretisieren und regelmäßig an den Stand von Wissenschaft und Technik anpassen.

