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Kärnten

Gesetzgebung & VerwaltungLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2025/70RdU 2025, 170 - 171 Heft 3 v. 6.6.2025

Ausnahme von der Schonzeit für den Auer- und Birkhahn

LGBl-K 2025/24

Mit der V wird die Sicherstellung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Bestände von Auerwild und Birkwild verfolgt. Selektiv und unter streng überwachten Bedingungen und in geringen Mengen wurde die Bejagung von erwachsenen Auer- und Birkhähnen zwischen 10.

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