vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH hebt grundsätzlichen Ausschluss aufschiebender Wirkung im OÖ NSchG auf

RechtsprechungJudikaturRaphael BauerRdU 2025/73RdU 2025, 175 - 176 Heft 3 v. 6.6.2025

Art 136 Abs 2 B-VG; § 13 VwGVG; § 43a OÖ NSchG 2001

Vom VwGVG abweichende Regelungen dürfen nur dann getroffen werden, wenn sie zur Regelung des Gegenstands "unerlässlich" sind. Die "Unerlässlichkeit" einer abweichenden Regelung in einem Materiengesetz kann sich dabei aus besonderen Umständen oder aus dem Regelungszusammenhang mit den materiellen Vorschriften ergeben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!