Mit seinem Erk v 29. 8. 2024, Ra 2022/07/0025, hinsichtlich der UVP-Pflicht der hat der VwGH seine Judikaturwende zur Kumulationsprüfung weiter vorangetrieben und den Kreis der potentiell in die Kumulationsprüfung miteinzubeziehenden Vorhaben erheblich erweitert. Die Auswirkungen auf die Praxis der UVP-Feststellungsverfahren sind dabei derzeit noch nicht seriös abschätzbar.
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