§ 1 Abs 1, § 3 Abs 1, § 4 SP-V-G
Die strategische Prüfung im Verkehrsbereich gem SP-V-G ist als ein dem Gesetzgebungs- bzw Verordnungserlassungsverfahren vorgelagerter, vorbereitender Prüfvorgang ausgestaltet, an dessen Ende kein Bescheid, sondern allenfalls die Erstellung eines Gesetzes- bzw Verordnungsentwurfs steht.

