In Bezug auf den Klimawandel stellt sich längst nicht mehr die Frage, ob es Klimaschutz überhaupt braucht, sondern wie dieser am besten zu erreichen ist. Das Recht fragt idZ nach den geeignetsten Regelungsinstrumenten, um die Klimakrise zu bewältigen. In Hinblick auf Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) als Hauptursache des Klimawandels weichen viele Staaten und auch die EU vom klassischen ordnungsrechtlichen Ansatz im Umweltrecht ab. Um auch die Wirtschaft mit an Bord zu holen, wird auf ökonomische Anreize gesetzt, die es attraktiver machen sollen, in Klimaschutz zu investieren, anstatt weiterhin THG zu emittieren. Nach diesem Grundgedanken funktioniert auch der Europäische Emissionsrechtehandel. Wie sich das (EU-ETS) entwickelt hat und welche Neuerungen durch die "Fit for 55"-Gesetzgebung (FN ) hinzugekommen sind, wird im ersten Teil dieses Beitrags untersucht.Neben das wirtschaftlich motivierte Handeln von Unternehmen muss dennoch die ordnungsrechtliche Gesetzgebung des Staates hinzutreten, um wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel zu setzen. Dies nicht nur auf zwischenstaatlicher, sondern auch auf nationaler Ebene. Inwieweit die Klimakrise als globales Phänomen im österr Verwaltungsrecht Berücksichtigung findet, behandelt der zweite Teil.

