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Salzburg

Gesetzgebung & VerwaltungLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2025/19RdU 2025, 26 - 27 Heft 1 v. 19.2.2025

Schonzeiten-Verordnung

LGBl-S 2024/87

Mit der Nov wurde eine Schonzeit für den Goldschakal von 16. 3. bis 30. 9. eingeführt. Die Änderung trat mit 17. 10. 2024 in Kraft.

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