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Abfallrecht

Gesetzgebung & VerwaltungBundesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2024/142RdU 2024, 245 Heft 6 v. 3.12.2024

DeponieV 2008

BGBl II 2024/243

Seit 1. 1. 2023 ist die Ablagerung von carbon- oder glasfaserverstärkten Kunststoffabfällen auf Deponien gem § 7 Z 7 lit a DeponieV untersagt. Nachdem derzeit für bestimmte Abfälle dieser Art jedoch keine ausreichenden Verwertungsmöglichkeiten bestehen, wurde eine befristete Ablagerung erlaubt.

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