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Salzburg

Gesetzgebung & VerwaltungLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2024/126RdU 2024, 207 Heft 5 v. 7.10.2024

WeideschutzgebietsV

LGBl-S 2024/53

Zur Sicherstellung der im öffentlichen Interesse gelegenen nachhaltigen Bewirtschaftung von Almen und anderen landwirtschaftlich genutzten Flächen, auf denen Weidewirtschaft betrieben wird, wurden mit der V Gebiete, in welchen Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz vor den Wildarten Braunbär, Wolf und Luchs nicht zumutbar, nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand (arbeitstechnisch oder kostenmäßig) verbunden sind, als Weideschutzgebiete ausgewiesen.

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