GaswirtschaftsG 2011
BGBl I 2024/74
Die Änderungen dienten dazu, die österr Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Es wurden nunmehr Versorger dazu verpflichtet, Konzepte zu erstellen, in denen getroffene und geplante Maßnahmen in Hinblick auf einen möglichen Ausfall von Gaslieferungen gegenüber der RegulierungsBeh darzulegen sind.

