Mit einem bemerkenswerten Erk (W109 2278273-1/13E) hat das BVwG kürzlich für alle Biogasanlagenbetreiber für Aufsehen gesorgt: Gegenstand vor dem Hintergrund der Z 1 Anh 1 UVP-G (Behandlungsanlagen für nicht gefährliche Abfälle; fallkonkret relevanter Schwellenwert 35.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

