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Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und strenges Schutzsystem für Tierarten (Canis lupus)

RechtsprechungJudikaturJochen SchumacherRdU 2024/129RdU 2024, 211 - 217 Heft 5 v. 7.10.2024

RL 92/43/EWG Art 12 Abs 1 und Art 16 Abs 1

1. Die Prüfung der ersten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art 12 Abs 1 FFH-RL iVm Anh IV RL 92/43 in der durch die RL 2013/17 geänderten Fassung beeinträchtigen könnte.

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