Kärntner AlmschutzgebietsV
LGBl-K 2024/32
In Anl 1 der V sind Gebiete angeführt, in denen geeignete Maßnahmen zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren vor Angriffen von Wölfen als andere zufriedenstellende Lösung nicht möglich oder nicht zumutbar sind.

