Abfallende von feuerfesten Abfällen
BGBl II 2024/100
Die V regelt die Bedingungen für ein vorzeitiges Abfallende bei feuerfesten Abfällen (Recycling-Refractories). Anh I enthält spezifische Anforderungen an die Qualität, die Behandlung sowie die Qualitätssicherung, damit der Abfallbesitzer das Abfallende für feuerfeste Werkstoffe (Recycling-Refractories-RCR), die aus feuerfesten Abfällen hergestellt worden sind, erklären kann.

