Durchführungsverordnung zum Tir JagdG
LGBl-T 2024/14
Mit der Nov der Zweiten Durchführungsverordnung zum Tir JagdG wurden die Jagd- und Schonzeiten neu geregelt und die Meldung der Erlegung von abschussplanpflichtigem Wild hat nunmehr innerhalb von zehn Tagen zu erfolgen.