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Niederösterreich

Gesetzgebung & VerwaltungLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2024/73RdU 2024, 113 Heft 3 v. 31.5.2024

NÖ Fischotter-V

LGBl-N 2024/21

Mit der Nov der V wurde die Anmeldung der Teiche vor dem Eingriff in die Fischotterpopulation normiert. Zwei Wochen vor dem Eingriff, also vor dem erstmaligen Aufstellen einer Lebendfalle oder vor der unmittelbaren Tötung durch Direktschuss, müssen die Teiche mittels Formular bei der LReg gemeldet werden.

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