Die lange erwartete, umfassende Nov des AltlastensanierungsG, des UmweltförderungsG und des UmweltkontrollG (BGBl I 2024/30) stellt das Altlastensanierungsrecht auf neue Beine. Erstmals wird ein eigenes Verfahrensrecht für Altlastensanierungen geschaffen, wodurch die komplizierten Verweise auf andere Materiengesetze (und die jeweiligen Verfahren) ersetzt werden und raschere Altlastensanierungen ermöglicht werden sollen.

