Kärntner WeinbauriedenV
LGBl-K 2024/4
Mit der Nov wurden die Weinbaurieden gem § 2 Z 6 Krnt WeinbauG 2020 geändert. Diese wurden mit Grundstücken angeführt und nach Bezirk und Riede und Katastralgemeinde aufgegliedert.
Kärntner WeinbauriedenV
LGBl-K 2024/4
Mit der Nov wurden die Weinbaurieden gem § 2 Z 6 Krnt WeinbauG 2020 geändert. Diese wurden mit Grundstücken angeführt und nach Bezirk und Riede und Katastralgemeinde aufgegliedert.