Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 (BGBl I 2023/152) wurden Änderungen im Umweltförderungsgesetz, Umweltkontrollgesetz und ALSAG umgesetzt. Bezüglich der Nov des UFG ist die Schaffung eines eigenen Förderungsbereichs für Kreislaufwirtschaft und Flächenrecycling hervorzuheben sowie der Erlass von entsprechenden Zielfestlegungen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.