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Steiermark

Gesetzgebung & VerwaltungLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2024/22RdU 2024, 29 Heft 1 v. 8.2.2024

Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Fangs, der absichtlichen Störung und der absichtlichen Tötung von Wölfen

LGBl-St 2023/109

Mit der V wurde eine Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Fangs, der absichtlichen Störung und der absichtlichen Tötung von Wölfen im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit, im Interesse der Förderung der Koexistenz zwischen Menschen und Wölfen im Allgemeinen sowie zum Zweck der Forschung und des Unterrichts geschaffen.

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