Mit Beschluss v 11. 7. 2023 (Ra 2022/07/022) hat der VwGH die Anforderungen an den Präzisionsgrad von Revisionspunkten iZm einem UVP-Feststellungsverfahren weiter nachgeschärft. Im konkreten Sachverhalt bekämpften Nachbarn die Feststellung der zuständigen UVP-Beh, dass ein Vorhaben keiner UVP unterliegt, über das BVwG bis hin zum VwGH.
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