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Keine Schadenersatzpflicht, wenn umstürzende Waldbäume vom fremden Grund benachbarte Jungbäume schädigen

RechtsprechungJudikaturErika WagnerRdU 2024/28RdU 2024, 42 - 44 Heft 1 v. 8.2.2024

§ 1295 Abs 2 ABGB; § 176 Abs 2 ForstG

Der Waldeigentümer hat keine Verpflichtung zur Gefahrenabwehr solcher Gefahren, die sich aus dem natürlichen Waldzustand ergeben. Dies ergibt sich aus § 176 Abs 2 ForstG.

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