§ 18 Abs 2a, § 44 Abs 29, 30, 31 und 32 TSchG; § 2 BVG über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung; Art 7 Abs 1 B-VG
§ 18 Abs 2a, § 44 Abs 29, 30, 31 und 32 TSchG; § 2 BVG über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung; Art 7 Abs 1 B-VG
